Viele junge Menschen ohne Berufsabschluss ziehen eine Berufstätigkeit als Helferin oder Helfer vor. Die Vorteile liegen auf der Hand: der Verdienst ist höher als das Arbeitslosengeld bzw. die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II. Allerdings ist das Risiko, erneut arbeitslos zu werden, sehr hoch. Im Vergleich zu Menschen mit Berufsausbildung „verzichten“ sie auf monatlich ca. 700 Euro, die sie mehr verdienen könnten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen würden, etwa 400.000 im gesamten Arbeitsleben.
Lösungen bieten Weiterbildungen bis zum Berufsabschluss, sei es bei Arbeitslosigkeit oder im Rahmen eines bestehenden oder neu abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses. Das Sozialgesetzbuch III bietet dafür passende Finanzierungsmöglichkeiten.
Unser Online-Erfahrungsaustausch am 14. Mai 2025 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr wird sich mit diesem Thema befassen. (Anmeldung: info@berufsabschluss.net)
Berufsabschlussorientierte Nachqualifzierung in den Fokus nehmen
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. fordert eine stärkere Berücksichtigung des Erwerbs eines Berufsabschlusses durch gezielte Nachqualifizierung im Bereich des SGB II. Er hat seine Stellungnahme im Juni 2024 veröffentlicht. Der Facharbeitskreis Nachqualifizierung hat daran mitgearbeitet und seine Positionen eingebracht. Download der Stellungnahme