Abschlussbezogene Weiterbildung im Abseits?

Zum 01. Juli 2026 sind die Veränderungen der Grundsicherung im SGB II in Kraft getreten. Nun nimmt die Vermittlung in Arbeit für SGB II-Empfänger*innen wieder den Vorrang vor der Vermittlung in eine berufliche Weiterbildung ein. Zu befürchten ist, dass damit wieder abschlussbezogene Weiterbildungen für diesen Personenkreis auf der Strecke bleiben und deutlich seltener gewährt werden. Dabei ist erwiesen, dass eine abschlussbezogene Weiterbildung zu einer Verringerung des Arbeitsmarktrisikos und zu einer besseren und vor allem auch nachhaltigen Arbeitsmarktintegration führt. Der Facharbeitskreis Nachqualifizierung fordert die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter daher auf, sich gegen den Trend von Leistungskürzungen zu stellen und verstärkt in die abschlussbezogene Weiterbildung zu investieren.

Hintergrundinformation: Stellungnahme des IAB zum SGB II-Änderungsgesetz 2025