Rechtsanspruch für Geringqualifizierte auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung

Nach der Zustimmung durch den Bundesrat am 15. Mai 2020 kann das Arbeit-von-morgen-Gesetz“ des Bundesarbeitsministeriums in Kraft treten. Nun besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung einer abschlussbezogenen beruflichen Nachqualifzierung zu einem anerkannten Berufsabschluss. Damit ist ein wichtiger, lange geforderter Schritt hin zu besseren Qualfizierungschancen für Geringqualifizierte getan.

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbeit-von-morgen-gesetz.html